mattersburg.gv.at Politik & Verwaltung Einbringen von Rechtsmittel und weitere Anbringen nach Paragraf 13 ASVG

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Einbringen von Rechtsmittel und weitere Anbringen nach Paragraf 13 ASVG

Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Stadtgemeinde sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Stadtgemeinde gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden, also am folgenden Werktag, als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

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