Wir weisen auf die Anrainerverpflichtung hin, Gehsteige und Gehwege entlang der gesamten Liegenschaft von Schnee und Verunreinigungen frei zu halten und bei Glatteis für Bestreuung zu sorgen. Weiters ersuchen wir, bei Schneefall unbedingt darauf zu achten, Fahrzeuge nur auf einer Straßenseite zu parken, um insbesondere in engen Gassen ein ungehindertes Vorbeikommen der Schneeräumfahrzeuge zu gewährleisten!