Die Stadtgemeinde Mattersburg setzt sich aktiv für die Förderung und Weiterentwicklung der lokalen Wirtschaft ein. Im Jahr 2019 wurde die bestehende Wirtschaftsförderung evaluiert und einstimmig neu beschlossen. Sie umfasst klare Richtlinien, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken.
Schaffung von Arbeitsplätzen durch Neuansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen mit mindestens 5 Dienstnehmer:innen.
Unterstützung kleinerer Dienstleistungs- und Handelsbetriebe, um die Innenstadt zu beleben und junge Menschen zur Unternehmensgründung zu motivieren.
Förderung nachhaltiger Investitionen zur Modernisierung und Weiterentwicklung bestehender Betriebe.
Investitionen in Betriebsstätten:
Einmalige Zuschüsse für Investitionen ab 20.000 Euro netto (maximal 20.000 Euro).
Zusatzförderung für ökologische und nachhaltige Projekte (bis zu 50 % erhöhte Förderung).
Wiedereröffnung von Geschäftslokalen:
Förderung von 50 % der Nettomiete für die ersten 3 Monate (maximal 1.500 Euro).
Arbeitsplatzförderung:
Prämie von 900 Euro für jeden neuen, kommunalsteuerpflichtigen Arbeitsplatz (verteilt auf 3 Jahre).
Lehrlingsförderung:
200 Euro pro Jahr und Lehrlingsplatz.
600 Euro für Lehrlinge mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Behinderung).
Jungunternehmerförderung:
Zuschüsse für Beratungsleistungen und Marketing (bis zu 1.000 Euro).
Antragsformulare sind im Gemeindeamt erhältlich oder als Download verfügbar.
Die maximale Förderobergrenze pro Unternehmen beträgt 75.000 Euro.
Eine Liste leerstehender Geschäftslokale in der Innenstadt ist im Rathaus einsehbar.
Hinweis: Förderungen sind an Bedingungen gebunden, z. B. wirtschaftliche Stabilität und baurechtliche Genehmigungen. Weitere Details können den Richtlinien entnommen werden.