Gemäß Art. 20 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes müssen ab 1. Jänner 2023 alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sämtliche in Auftrag gegebene Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht aus Gründen der Amtsverschwiegenheit geboten ist.
Diese werden hier veröffentlicht, sobald oben genannte Dokumente vorhanden sind.
Neue Öffnungszeiten im Rathaus ab 1. Jänner 2025:
Montag: 08.00-12.00 Uhr
Dienstag: 08.00-18.00 Uhr (langer Amtstag)
Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, ersuchen wir um eine telefonische Voranmeldung und Terminvereinbarung in allen Abteilungen des Rathauses.
Neue Öffnungszeiten im Rathaus ab 1. Jänner 2025:
Montag: 08.00-12.00 Uhr
Dienstag: 08.00-18.00 Uhr (langer Amtstag)
Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, ersuchen wir um eine telefonische Voranmeldung und Terminvereinbarung in allen Abteilungen des Rathauses.