Gemäß Art. 20 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes müssen ab 1. Jänner 2023 alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sämtliche in Auftrag gegebene Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht aus Gründen der Amtsverschwiegenheit geboten ist.
Diese werden hier veröffentlicht, sobald oben genannte Dokumente vorhanden sind.
Benefizkonzert mit der Polizeimusik Burgenland am 24.10.2024, um 19.00 Uhr im KUZ Mattersburg.
Tickets im Rathaus und unter 02626/623 32.
Der Reinerlös geht an die gemeinnützige Einrichtung Villa Martini.
Benefizkonzert mit der Polizeimusik Burgenland am 24.10.2024, um 19.00 Uhr im KUZ Mattersburg.
Tickets im Rathaus und unter 02626/623 32.
Der Reinerlös geht an die gemeinnützige Einrichtung Villa Martini.