

Gemäß Art. 20 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes müssen ab 1. Jänner 2023 alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sämtliche in Auftrag gegebene Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht aus Gründen der Amtsverschwiegenheit geboten ist.
Diese werden hier veröffentlicht, sobald oben genannte Dokumente vorhanden sind.
Bauernmarkt
Seit September 2004 stehen Direktvermarkter aus der Region jeden Freitag von 8 bis 12 Uhr am Veranstaltungsplatz und bieten ihre hochwertigen Produkte an.
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