Gemäß Art. 20 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes müssen ab 1. Jänner 2023 alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sämtliche in Auftrag gegebene Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht aus Gründen der Amtsverschwiegenheit geboten ist.
Diese werden hier veröffentlicht, sobald oben genannte Dokumente vorhanden sind.
Der Eislaufplatz kann heuer bereits am 20. November 2024 öffnen!
Öffnungszeiten:
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