Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Online-Formulare in verschiedenen Kategorien, die Sie direkt am Computer ausfüllen und automatisch an das Gemeindeamt übermitteln können. Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit, Ihren Behördenweg unabhängig von den Öffnungszeiten zu erledigen.
Bitte füllen Sie die Formulare sorgfältig und detailliert aus.
Abbruchmeldung gem. § 20 Bgld. BauG
Mit diesem Formular teilen Sie der adressierten Behörde den beabsichtigten Abbruch von Gebäuden gemäß § 20 Burgenländisches Baugesetz 1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2019, mit.
Wird die abbruchwerbende Person nicht innerhalb von vier Wochen von der Baubehörde aufgefordert, um eine Abbruchbewilligung anzusuchen, darf der Abbruch vorgenommen werden. Für das Abbruchbewilligungsverfahren sind die §§ 17 und 18 sinngemäß anzuwenden.
Hier gelangen Sie zum Onlineformular Abbruchmeldung
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz
Mit diesem Formular beantragen Sie eine Bewilligung zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln gemäß § 82 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994. Für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken gemäß Abs. 1 verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Formular.
Mit diesem Formular beantragen Sie bei der adressierten Gemeinde die Gewährung eines Förderungsbeitrages zur Burgenländischen Landesförderung für Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen an.
Antrag auf Eintragung/Verbleib in der Wählerevidenz gemäß § 3 WEviG und/oder Europa-Wählerevidenz gemäß § 4 EuWEG
Mit diesem Formular können Sie als im Ausland lebende Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft die Eintragung in die bzw. den Verbleib in der Wählerevidenz gemäß § 3 WEviG, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2016, und/oder Europa-Wählerevidenz § 4 EuWEG, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2016, beantragen.
Nähere Informationen zur (Europa-)Wählerevidenz, zur Wahlberechtigung etc. finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Hier gelangen Sie zu den Rechtsgrundlagen des Wählerevidenzgesetzes und des Europa-Wählerevidenzgesetzes.
Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung gemäß § 3 Bgld. Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995
Mit diesem Formular beantragen Sie eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer nach dem Burgenländischen Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995.
Nähere Informationen finden Sie hier: Grundsteuer (bmf.gv.at)
Klicken Sie hier um zur Rechtsgrundlage zu gelangen.
Hier gelangen Sie hier um zum Online-Formular "Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung".
Anzeige der beabsichtigten Grundstücksteilung gemäß § 14 Abs. 3 Bgld. BauG
Mit diesem Formular wird die beabsichtigte Grundstücksteilung von bereits bebauten Baugrundstücken im Bauland gemäß § 14 Abs. 3 Burgenländisches Baugesetz 1997, LGBl. Nr. 29/2019, bei der adressierten Behörde angezeigt.
Dieser Meldung ist die Zustimmung aller von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer sowie ein von einem Vermessungsbefugten erstellter Teilungsplan anzuschließen.
Zum Onlineformular "Anzeige der beabsichtigten Grundstücksteilung" gelangen Sie hier.
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz
Weitere Informationen zu Baurecht und Bauordnung (oesterreich.gv.at)
Antrag auf Bewilligung von Arbeiten auf und neben der Straße gemäß § 90 StVO für Gemeindestraßen
Mit diesem Formular beantragen Sie eine straßenpolizeiliche Bewilligung für Arbeiten auf und neben der Straße gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2020.
Weitere Informationen finden Sie hier: Arbeiten auf und neben der Straße (oesterreich.gv.at)
Klicken Sie hier um zur Rechtsgrundlage zu gelangen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular "Arbeiten auf oder neben der Straße" zu gelangen.
Baubeginnsanzeige gemäß § 24 Abs. 2 Bgld. BauG
Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde den Zeitpunkt des Baubeginns gemäß § 24 Abs. 2 Burgenländisches Baugesetz 1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2019, an.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Baubeginnsanzeige
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz
Weitere Informationen zu Baurecht und Bauordnungen (oesterreich.gv.at)
Ansuchen um Baubewilligung gemäß § 17 Bgld. BauG
Mit diesem Formular bringen Sie bei der adressierten Behörde ein Ansuchen um Baubewilligung gemäß § 17 Burgenländisches Baugesetz 1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2019, ein.
Dem Ansuchen sind die gesetzlich erforderlichen Unterlagen anzuschließen, damit ein Bewilligungsverfahren unverzüglich eingeleitet werden kann. Erkundigen Sie sich bei der Behörde, ob von der Vorlage der Pläne in physischer Form abgesehen werden kann.
Weitere Informationen zu Baurecht und Bauordnungen finden Sie hier: Baurecht und Bauordnungen (oesterreich.gv.at)
Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz
Antrag auf Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken gemäß § 82 Abs. 1 StVO
Mit diesem Formular beantragen Sie eine Ausnahmebewilligung zur Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken gemäß § 82 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994. Eine verkehrsfremde Benützung ist z.B. das Aufstellen von Informations-, Verkaufs- oder Werbeständen, von Werbetafeln oder Schanigärten. Für das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln gemäß § 82 Abs. 2 verwenden Sie bitte das entsprechende gesonderte Formular.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zur Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken (usp.gv.at)
Berichtigungsantrag gemäß § 6 WEviG und/oder gemäß § 7 EuWEG
Bis zum Ablauf der Einsichtsfrist kann jede:r Österreicher:in bzw. – je nach Wahl – auch jede:r nicht österreichische EU-Bürger:in unter Angabe des Namens und der Wohnadresse schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Es kann die Aufnahme oder die Streichung einer Person aus dem Wählerverzeichnis beantragt werden. Zur Begründung des Berichtigungsantrages sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Behörde prüft den Berichtigungsantrag und berichtigt gegebenenfalls das Wählerverzeichnis.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Berechtigungsantrag
Rechtsgrundlage Europa-Wählerevidenzgesetz (ris.bka.gv.at)
Rechtsgrundlage Wählerevidenzgesetz (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zum Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis (oesterreich.gv.at)
Antrag auf Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde)
Mit diesem Formular beantragen Sie den Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) für die Abgabe Ihrer Wahlkarte/Stimmkarte. Der Besuch der "fliegenden Wahlkommission" findet am Wahltag statt. Um die Stimme vor der "fliegenden Wahlkommission" abgeben zu können, muss die Wahlkarte/Stimmkarte gesondert beantragt werden.
Der Antrag muss enthalten:
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Besondere Wahlbehörde
Rechtsgrundlage (oesterreich.gv.at)
Weitere Informationen zum Besuch durch die "Fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde)
Bewerbung um Aufnahme in ein Dienstverhältnis
Mit diesem Formular können Sie sich um die Aufnahme in den öffentlichen Dienst bewerben.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Bewerbung um Aufnahme in den öffentlichen Dienst
Einzugsermächtigung
Mit diesem Formular ermächtigen Sie Ihre Gemeinde zur Einziehung Ihrer Abgaben.
Fertigstellungsanzeige gemäß § 27 Bgld. BauG
Mit diesem Formular ist die Fertigstellung eines Bauwerkes oder eines Bauabschnittes mit mindestens einer Wohnung oder Nutzungseinheit gemäß § 27 Abs. 2 Burgenländisches Baugesetz 1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2019, der adressierten Behörde anzuzeigen.
Der Fertigstellungsanzeige sind bei Gebäuden gemäß Abs. 2 ein Schlussüberprüfungsprotokoll und erforderlichenfalls durch Auflagen oder Bedingungen vorgeschriebene Befunde anzuschließen und bei der Neuerrichtung eines Gebäudes oder bei Zubauten ist jeweils ab einer Größe von 20 m² gemäß Abs. 3 ein Einmessplan anzuschließen, sofern dieser nicht in Vereinbarung durch die Gemeinde erstellt wird. Diese Unterlagen können als Beilagen dem Antrag beigelegt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Fertigstellungsanzeige
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz
Weitere Informationen zu Baurecht und Bauordnungen (oesterreich.gv.at)
Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde gemäß § 54 PStG 2013
Mit diesem Formular beantragen Sie gemäß § 53 Personenstandsgesetz 2013, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018, die Ausstellung einer Geburtsurkunde gemäß § 54 PStG 2013.
Mündliche oder telefonische Anträge sind gebührenfrei, schriftliche Anträge sind gebührenpflichtig. Urkunden und Auszüge können von jedem österreichischen Standesamt sowie von den österreichischen Botschaften im Ausland ausgestellt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Geburtsurkunde
Antrag auf Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde gemäß § 54 PStG 2013
Mit diesem Formular beantragen Sie gemäß § 53 Personenstandsgesetz 2013, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018, die Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde gemäß § 54 PStG 2013. Die internationale Geburtsurkunde wird mehrsprachig, in der Regel in zehn Sprachen, ausgestellt.
Mündliche oder telefonische Anträge sind gebührenfrei, schriftliche Anträge sind gebührenpflichtig. Urkunden und Auszüge können bei jedem österreichischen Standesamt und bei den österreichischen Botschaften im Ausland ausgestellt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Geburtsurkunde international
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zur Neuausstellung einer Geburtsurkunde oder internationalen Geburtsurkunde
Grabverlängerung
Die Verlängerung der Benützungsbewilligung kann nur vom Benützungsberechtigten beantragt werden.
Nach Absenden dieses Formulars erhalten Sie per Post den Erneuerungsbescheid und die Vorschreibung der zu entrichtenden Gebühren.
AGWR II-Datenblatt für Bauherren/Planverfasser: Angaben zum Gebäude
Mit diesem Formular geben Sie die Baumaßnahmenmeldungen von Neuerrichtungen sowie An-, Auf- und Umbauten an, die für das AGWR II der Statistik Austria gemäß GWR-Gesetz, i. d. F. BGBl. I Nr. 78/2018, zu erfassen sind.
AGWR II-Datenblatt für Bauherren/Planverfasser: Angaben zu den Nutzungseinheiten
Mit diesem Formular geben Sie die Daten für Ihre Nutzungseinheiten ein, die für das AGWR II der Statistik Austria gemäß GWR-Gesetz, i. d. F. BGBl. I Nr. 78/2018, zu erfassen sind.
Für jede Nutzungseinheit im Gebäude ist ein eigenes Datenblatt auszufüllen (z. B. Keller, Wohnung, Garage, etc.).
Hier gelangen Sie zum Online-Formular AGWR II-Datenblatt für Bauherren/Planverfasser
Antrag auf Ausstellung einer Heiratsurkunde gemäß § 55 PStG 2013
Mit diesem Formular beantragen Sie gemäß § 53 Personenstandsgesetz 2013, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018, die Ausstellung einer Heiratsurkunde gemäß § 55 PStG 2013.
Mündliche oder telefonische Anträge sind gebührenfrei, schriftliche Anträge sind gebührenpflichtig. Urkunden und Auszüge können von jedem österreichischen Standesamt sowie von den österreichischen Botschaften im Ausland ausgestellt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Heiratsurkunde
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zur Ausstellung einer Heiratsurkunde/internationalen Heiratsurkunde
Antrag auf Ausstellung einer internationalen Heiratsurkunde gemäß § 55 PStG 2013
Mit diesem Formular beantragen Sie gemäß § 53 Personenstandsgesetz 2013, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018, die Ausstellung einer mehrsprachigen internationalen Heiratsurkunde gemäß § 55 PStG 2013.
Mündliche oder telefonische Anträge sind gebührenfrei, für schriftliche Anträge sind gebührenpflichtig. Urkunden und Auszüge können von jedem österreichischen Standesamt sowie von den österreichischen Botschaften im Ausland ausgestellt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Internationale Heiratsurkunde
Abmeldung eines Hundes
Mit diesem Formular melden Sie Ihren Hund bei der adressierten Gemeinde ab. Achtung: Gilt nur für Hundehalter:innen mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde.
Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Seit Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde einen Mikrochip tragen und in der so genannten Heimtierdatenbank registriert sein. Jede Änderung der Daten muss ebenso gemeldet werden wie das Datum, an dem ein Hund abgegeben wurde oder verstorben ist.
Hier geht es zum Online-Formular Hundeabmeldung
Mehr Informationen zur Chippflicht (sozialministerium.at)
Weitere Informationen zur Registrierung von Hunden (oesterreich.gv.at)
Hundeanmeldung
Mit diesem Formular melden Sie Ihren Hund bei der zuständigen Gemeinde an.
Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Seit Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Mikrochip tragen und in der so genannten Heimtierdatenbank registriert sein. Jede Änderung der Daten muss ebenso gemeldet werden wie das Datum, an dem ein Hund abgegeben wurde oder versstorben ist.
Hier geht es zum Online-Fourmular Hundeanmeldung
Weitere Informationen zur Chippflicht (sozialministerium.at)
Weitere Informationen zur Registrierung von Hunden (oesterreich.gv.at)
Kanalanschluss - Ansuchen um Herstellung eines Kanalanschlusses
Mit diesem Formular können Sie die Herstellung eines Kanalanschlusses beantragen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Kanalanschluss
Weitere Informationen zum Kanalanschluss finden Sie hier (oesterreich.gv.at)
Anmeldung von abgabepflichtigen Vergnügungen gemäß § 5 Lustbarkeitsabgabegesetz 1969
Mit diesem Formular melden Sie abgabepflichtige Vergnügungen (Lustbarkeiten) gemäß § 5 Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 40/1969, bei der adressierten Gemeinde an.
Die Anmeldung hat mindestens zwei Werktage vor Abhaltung der abgabepflichtigen Lustbarkeiten bei der Gemeinde des Veranstaltungsortes zu erfolgen. Die Gemeinde hat darüber eine Bescheinigung auszustellen. Abgabepflichtige Vergnügungen und Ausnahmen sind insbesondere in den §§ 2 und 3 geregelt.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Anmeldung von abgabepflichtigen Vergnügungen
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zur Lustbarkeitsabgabe (oesterreich.gv.at)
Sie können den Meldezettel elektronisch oder handschriftlich ausfüllen und an die Stadtgemeinde senden: Meldezettel.pdf
Weitere Informationen zum Meldezettel finden Sie hier
Weitere Informationen zur Meldebestätigung finden Sie hier
Mit diesem Formular teilen Sie der Behörde Ihre Absicht mit, ein geringfügiges Bauvorhaben gemäß § 16 Burgenländisches Baugesetz 1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2019, durchzuführen.
Zu geringfügigen Bauvorhaben zählen gemäß § 16 Bgld. BauG Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten und Bauteilen sowie sonstige Bauvorhaben, bei denen baupolizeiliche Interessen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Diese Baumaßnahmen bedürfen keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde vom Bauwerber spätestens 14 Tage vor Baubeginn unter Beifügung der für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen schriftlich anzuzeigen.
Hier geht es zur Rechtsgrundlage
Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz 2019
Weitere Informationen zu Baurecht und Bauordnungen (oesterreich.gv.at)
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Baumitteilung gemäß § 16 Bgld. BauG
Meldeauskunft gemäß § 18 Meldegesetz
Mit diesem Formular beantragen Sie gemäß § 18 Meldegesetz 1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2016, eine Auskunft aus dem zentralen oder lokalen Melderegister, ob und unter welcher Anschrift eine eindeutig bestimmbare Person im Bundesgebiet gemeldet ist oder war.
Für die Meldeauskunft ist eine Verwaltungsabgabe zu entrichten. Darüber hinaus werden mindestens folgende Daten von der gesuchten Person benötigt:
Bitte beachten Sie, dass auch Abfragen, die kein oder kein eindeutiges Ergebnis liefern, kostenpflichtig sind. Dieser Fall tritt ein, wenn keine Person oder mehrere Personen gefunden werden, auf die die Auskunftskriterien zutreffen. Verwenden Sie daher bevorzugt Suchkriterien deren Inhalt und Schreibweise Ihnen bekannt sind. Bitte überprüfen Sie die Schreibweise.
Wenn Sie eine Meldeauskunft über sich selbst benötigen, verwenden Sie bitte das Formular zur Meldebestätigung.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Personen- und Meldeauskunft
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zur Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen (oesterreich.gv.at)
Antrag auf Ausstellung eines Teilregisterauszuges gemäß § 58 PStG 2013 über eine Geburt
Mit diesem Formular beantragen Sie gemäß § 58 Personenstandsgesetz 2013, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2018, die Ausstellung eines Teilregisterauszuges gemäß § 58 PStG 2013 über eine Geburt.
Mündliche oder telefonische Anträge sind gebührenfrei, schriftliche Anträge sind gebührenpflichtig. Urkunden und Auszüge können von jedem österreichischen Standesamt sowie von den österreichischen Botschaften im Ausland ausgestellt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Registerauszug Geburt
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zum Registerausgzug Geburt (oesterreich.gv.at)
Antrag auf Ausstellung eines Teilregisterauszuges gemäß § 58 PStG 2013 über eine Eheschließung
Mit diesem Formular beantragen Sie gemäß § 58 Personenstandsgesetz 2013, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2018, die Ausstellung eines Teilregisterauszuges gemäß § 58 PStG 2013 über eine Eheschließung.
Mündliche oder telefonische Anträge sind gebührenfrei, schriftliche Anträge sind gebührenpflichtig. Urkunden und Auszüge können von jedem österreichischen Standesamt sowie von den österreichischen Botschaften im Ausland ausgestellt werden.
Sondernutzung des öffentlichen Gutes - Ansuchen gemäß § 37 Bgld. StrG. 2005
Mit diesem Formular reichen Sie das Ansuchen um Sondernutzung öffentlichen Gutes gemäß § 37 Bgld. StrG 2005 in der Fassung LGBl. Nr. 80/2018 bei der Behörde ein.
Zum Onlineformular Sondernutzung öffentlichen Guts gelangen Sie hier.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen zu Er- und Aufschließungen
Antrag auf Verlängerung der Sperrstunde gemäß § 113 Abs. 3 GewO
Mit diesem Formular können Sie die Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde gemäß § 113 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017, für Ihren Betrieb beantragen.
Der § 113 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, unter Bedachtnahme auf die öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde per Bescheid zu bewilligen. Eine solche Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Nachbarschaft nicht bereits wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wurde oder der Gewerbetreibende nicht bereits wiederholt wegen Überschreitung der Sperrstunde rechtskräftig bestraft wurde.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Sperrstundenverlängerung
Spielapparate - Antrag auf Anmeldung nach dem Bgld. Veranstaltungsgesetz
Mit diesem Formular melden Sie Spielapparate nach dem Bgld. Veranstaltungsgesetz idF LGBl.Nr. 84/2020 an.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Spielapparate
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zur Vergnügungssteuer (oesterreich.gv.at)
Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises gemäß § 44 Abs. 2 StbG
Mit diesem Formular können Sie die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises gemäß § 44 Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2021, beantragen.
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis wird für viele weitere Behördenwege benötigt (z. B.: Neuausstellung eines Reisepasses, Anmeldung zur Eheschließung, Gewerbeanmeldung).
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Staatsbürgerschaftsnachweis
Rechtsgrundlage
Mehr Informationen zum Staatsbürgerschaftsnachweis (bmeia.gv.at)
Mehr Informationen zum Staatsbürgerschaftsnachweis (oesterreich.gv.at)
Antrag auf Ausstellung eines Teilregisterauszuges gemäß § 58 PStG 2013 über einen Sterbefall
Mit diesem Formular beantragen Sie gemäß § 58 Personenstandsgesetz 2013, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2018, die Ausstellung eines Teilregisterauszuges gemäß § 58 PStG 2013 über einen Todesfall.
Mündliche oder telefonische Anträge sind gebührenfrei, schriftliche Aträge sind gebührenpflichtig. Urkunden und Auszüge können von jedem österreichischen Standesamt sowie von den österreichischen Botschaften im Ausland ausgestellt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Registerauszug Tod
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zum Registerauszug Tod (oesterreich.gv.at)
Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 StrafregG
Mit diesem Formular können Sie die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 Abs. 1, einer Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" gemäß § 10 Abs. 1a, einer Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" gemäß § 10 Abs. 1c oder einer Strafregisterbescheinigung "terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen" gemäß § 10 Abs. 1e Strafregistergesetz 1968, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022, beantragen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Strafregisterbescheinigung
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zur Strafregisterbescheinigung (oesterreich.gv.at)
Anregung zur Straßenverkehrsordnung
Mit diesem Formular können allgemeine Anregungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gemäß § 94d Straßenverkehrsordnung 1960 an die Gemeinde gerichtet werden. Beispiele dafür sind die Errichtung neuer Radwege, die Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen (Stopp-Tafeln, Einbahnen), die Regelung von Kreuzungen (Ampeln, Kreisverkehre), die Einrichtung von Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Kurzparkzonen oder ähnliches.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Anregung zur Straßenverkehrsordnung
Verlustanzeige bei der Fundbehörde
Mit diesem Formular melden Sie den Verlust eines Gegenstandes bei der zuständigen Fundbehörde. Diese Verlustmeldung bei der Fundbehörde (Gemeindeamt) ersetzt nicht die verpflichtende Verlustanzeige bei der Sicherheitsbehörde (z.B. Polizei), wenn Sie eine Sache verloren haben, deren Verlust meldepflichtig ist.
Meldepflichtig ist z.B. der Verlust des Führerscheins, des Zulassungsscheins, der Kennzeichentafel, von Schieß- und Sprengmitteln, einer waffenrechtlichen Urkunde, etc.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Verlustanzeige
Hier gelangen Sie zum Online-Fundamt Österreich (fundamt.gv.at)
Weitere Informationen zur Verlustanzeige (oesterreich.gv.at)
Mit diesem Formular können wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, eine Wahlkarte (Briefwahlunterlagen) beantragen. Die Wahlkarte wird per Post zugestellt.
Klicken Sie hier um zum Online-Formular "Wahlkartenantrag" zu gelangen.
Wohnsitzerklärung gemäß § 15a Meldegesetz
Mit diesem Formular geben Sie eine Wohnsitzerklärung gemäß § 15a Meldegesetz 1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2001, ab. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen für Ihren Hauptwohnsitz und (falls vorhanden) für Ihren Nebenwohnsitz. Die Hinweise im Formular sollen Ihnen entsprechend dabei helfen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular Wohnsitzerklärung
Rechtsgrundlage (ris.bka.gv.at)
Weitere Informationen zur Wohnsitzerklärung (oesterreich.gv.at)